30.11.2020
Flugasche im Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“
Beton gilt als der weltweit meistverwendete Baustoff. Daher ist die technische Optimierung und dessen Umweltverträglichkeit von besonderer Bedeutung. Als Betonzusatzstoff ist Flugasche dabei eine sehr begehrte Bindemittelkomponente geworden. Die Gründe dafür sind u.a. in den verbesserten Frischbetoneigenschaften und dem positiven Einfluss auf die Dauerhaftigkeit des Festbetons beim Einsatz von Flugasche zu finden.
Darüber hinaus leistet der Einsatz von Flugasche im Beton einen erheblich positiven Beitrag zum Umweltschutz und zum Schutz natürlicher Ressourcen. Sie trägt mit ihrem im Vergleich sehr geringen „ökologischen Fußabdruck“ als mineralisches Nebenprodukt zu einer deutlichen Verbesserung der Ökobilanz von Beton bei.
Das Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“ und ÖKOBAUDAT
Mit dem Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“ (BNB) und der öffentlichen Plattform ÖKOBAUDAT werden über 1.000 Datensätze für die verschiedenen Bauprodukte konform zur DIN EN 15804 (Nachhaltigkeit von Bauwerken) bereitgestellt. Es werden sowohl generische Datensätze als auch firmen- oder verbandsspezifische Datensätze aus Umweltproduktdeklarationen angeboten.
Auch Daten zur Herstellung und Umwelteinwirkungen u.a. bei der Gewinnung von Zement oder Flugasche werden kostenlos bereitgestellt (www.oekobaudat.de). Die Daten der jeweiligen Baustoffe unterliegen strengen Qualitätsmerkmalen und können in den unterschiedlichen Gebäudebewertungssystemen wie DGNB, LEED, BREAM oder auch bei der nachhaltigen Produktbewertung gemäß dem neuen Concrete Sustainability Council (CSC) eingesetzt werden.
Letzteres gilt als weltweites Zertifizierungssystem für Unternehmen aus den Bereichen Beton, Zement und Gesteinskörnung und fördert die Transparenz über den Herstellungsprozess und dessen Wertschöpfungskette sowie die Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld (www.csc-zertifizierung.de).
Flugasche im Bewertungssystem
Da Kohlekraftwerke in erster Linie Strom oder Wärme produzieren, werden die Aufwendungen und Emissionen des Kraftwerkbetriebs der Energieerzeugung zugeordnet. Die Systemgrenze zur Bewertung von Flugasche beginnt gemäß der ÖKOBAUDAT erst hinter dem Elektrofilter und enthält nur die geringen Aufwendungen innerhalb des Kraftwerks zur Zwischenlagerung in Silos, für Transporte oder Veredelung. Die Systemgrenze endet dann, vergleichbar mit anderen Baustoffen, als fertiges „Produkt Flugasche“ am Werkstor (Ansatz: „Cradle-to-Gate“).
In der ÖKOBAUDAT wird z.B. das Globale Erwärmungspotential (GWP) für alle Baustoffe vergleichbar mit der Einheit „kg CO2 eq.“angegeben. Dieser Wert macht deutlich, wie sehr ein Gas in einem bestimmten Zeitraum im Vergleich zur gleichen Menge CO2 zur Erderwärmung beiträgt. Während der GWP für eine Tonne Zement mit 587 kg CO2 eq.-Emissionen angegeben wird, liegt er für Flugasche bei null (https://bit.ly/OEKOBAUDAT-Flugasche). Da Flugasche demnach nur sehr geringe Umwelteinwirkungen aufweist, trägt sie bei spezifischen Anforderungen an den Beton als Bindemittel deutlich zur Ressourceneffizienz bei und verbessert durch die geringeren Emissionen die Ökobilanz von Beton.
Ein umweltfreundlicher Baustoff aus Kraftwerken
Für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen ist vor allem die Auslaugung von umweltrelevanten Stoffen von Bedeutung. Wie jeder natürlich vorkommende Stoff enthält auch Flugasche anorganische Spurenelemente und Schwermetalle. Sie werden unter Praxisbedingungen nur in geringem Umfang ausgelaugt, da sie zum größten Teil in die glasige Matrix fest eingebunden sind. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt dazu herstellerneutrale Informationen in der Datenbank WECOBIS zur Verfügung. Sie enthält Datensätze zur Umwelt- und Gesundheitsrelevanz von Bauproduktgruppen und Grundstoffen zur Verfügung. Demnach sind Flugaschen gesundheitlich unbedenklich. Von ihnen gehen keine Gefahren für die Umwelt aus (https://bit.ly/WECOBIS-Flugasche).
Der Nachweis der Umweltverträglichkeit von Flugasche in Beton ist zudem über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen im Kapitel A 3, Abschnitt A 3.2 geregelt und wird von den Herstellern in der Leistungserklärung und auf dem Lieferschein zusätzlich zum CE-Zeichen rechtskonform erklärt.
Alle Informationen dazu sind im neuen Merkblatt „Nachhaltigkeit von Flugasche“ zusammengefasst, dass auf der WIN-Website kostenlos heruntergeladen werden kann. Die vollständige Pressemeldung oder das Merkblatt können hier heruntergeladen werden.